Die Rekurskommission umfasst mindestens 15 von den Vorständen der EDK und der GDK gewählte Mitglieder, die sich aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten und einer Vizepräsidentin oder einem Vizepräsidenten mit abgeschlossener juristischer Ausbildung und je mindestens zwei Fachexpertinnen und -experten aus den Berufsfeldern Bildung und Gesundheit (Osteopathie, Lehrerinnen- und Lehrerbildung, Sonderpädagogik) zusammensetzt („Fachrichtergremium“). Sie besteht aus den zwei Abteilungen Lehrberufe und sonderpädagogische Berufe sowie Gesundheitsberufe. Die Abteilungen beurteilen und entscheiden Beschwerden aus ihrem jeweiligen Sachbereich. Für das Beschwerdeverfahren gelten sinngemäss die Vorschriften des Bundesgesetzes vom 17. Juni 2005 über das Bundesverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtsgesetz, VGG)
Sitz der Rekurskommission ist in Anlehnung an den Sitzkanton von EDK und GDK der Kanton Bern.
Zusammensetzung
der Rekurskommission für die Amtsdauer 2020 bis 2023
Information zur Reorganisation der Rekurskommission per 1. Juli 2015
Auf den 1. Juli 2015 wurde die Rekurskommission administrativ
reorganisiert. Sie besteht neu aus zwei Abteilungen (bisher: 3
Abteilungen). Vor dem 1. Juli 2015 angehobene Beschwerdeverfahren
werden nach den bisher
anwendbaren Regeln behandelt.
Zu den im Hinblick auf die Reorganisation geänderten rechtlichen
Grundlagen vgl. das Reglement über die Rekurskommission der EDK und
der GDK (Sammlung der Rechtsgrundlagen der EDK Nr. 4.1.1.2) und das
Geschäftsreglement der Rekurskommission der EDK und der GDK (Sammlung
der Rechtsgrundlagen der EDK Nr. 4.1.1.3) mit den Änderungen per 1.
Juli 2015.