Zuständigkeit der Rekurskommission EDK/GDK
Die Rekurskommission EDK-GDK prüft Beschwerden Privater in folgenden Angelegenheiten:
- Ausländische Diplome: Sie prüft Beschwerden von Privatpersonen gegen die Nicht-Anerkennung bzw. die bedingte Anerkennung folgender ausländischer Diplome: Lehrdiplome, Diplome in Schulischer Heilpädagogik, Logopädie und Psychomotoriktherapie sowie Diplome im Bereich Osteopathie.
Zuständig für die Anerkennung der pädagogischen Diplome ist die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) > mehr Informationen. Zuständig für das Anerkennungsverfahren Osteopathie ist die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) > mehr Informationen
- Nachträgliche Anerkennung von schweizerischen Lehrdiplomen: Sie prüft Beschwerden von Privatpersonen, für deren Lehrdiplom keine nachträgliche gesamtschweizerische Anerkennung erteilt wurde. Zuständig für dafür Erteilung ist die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK).
- Osteopathie: Sie prüft Beschwerden von Privatpersonen gegen Zulassungs- und Prüfungsentscheide der interkantonalen Prüfungskommission für Osteopathinnen und Osteopathen.
- Weiteres: Sie prüft Beschwerden von Privatpersonen gegen andere Entscheide oder Verfügungen im Sinne der Diplomanerkennungsvereinbarung, sofern diese beschwerdefähig sind.
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